Als zertifizierter Bildungsträger können unseren Studenten umfangreiche Angebote der Förderung und Finanzierung wahrnehmen. Prüfe, ob du die Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen kannst, um dich aus- & weiterbilden zu lassen.
RATENZAHLUNG & FÖRDERPROGRAMME
Mit unseren Partner medipay bieten wir allen in Deutschland gemeldeten und berufstätigen Studenten eine bequeme monatliche Ratenzahlung an. Bundesweite oder regionale Förderprogramme können geprüft werden. (Entscheidend ist immer der Wohnort). Für alle Förderung gilt, dass die Antragstellung VOR ANTRITT der Weiterbildung erfolgen muss. In einigen Fällen können bundesweite und regionale Förderungen sogar kombiniert werden. Kontaktiere uns für Infos & den Antrag.
BILDUNGSGUTSCHEIN (GANZ DEUTSCHLAND)
Die Teilnahme an unserem Master Program 630h ist mittels Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter möglich. Sprich uns einfach an für Details, wir erstellen dir dann die Unterlagen, die du zur Beantragung benötigst.
FÖRDERUNG ÜBER EIN
WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM (GANZ DEUTSCHLAND)
Beschäftigte und Arbeitsuchende unter 25 Jahren, welche einen dualen Ausbildungsberuf absolviert und in der Abschlussprüfung über 87 Punkte bzw. besser als „gut“ bestanden haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die besondere Qualifikation nachzuweisen.
Stipendiaten können in einem Förderzeitraum von max. drei Jahren Förderungen in Höhe von 6.000 EUR für beliebig viele Weiterbildungen mit einem Eigenanteil von 10% in Anspruch nehmen.
Infos zum Weiterbildungsstipendium
FÖRDERUNG PER WEGEBAU (GANZ DEUTSCHLAND)
Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitnehmer, die während ihres Arbeitsverhältnisses eine Weiterbildung durch ihren Arbeitgeber finanziert bekommen (WeGebAU). Das Arbeitsentgelt muss während der Weiterbildung durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden. Die Förderung beträgt bei Personen bis 45 Jahren bis zu 50% der Kursgebühren, ab dem 45. Lebensjahr sogar bis 100%. Außerdem kann das Arbeitsentgelt bezuschusst werden.
FÖRDERUNG ÜBER EINE BILDUNGSPRÄMIE (GANZ DEUTSCHLAND)
Als Erwerbstätige/er kannst du die Prämiengutscheine beantragen, wenn du mindestens 26 Jahre alt bist und dein Jahreseinkommen den Betrag von 20.000 EUR nicht überschreitet. Pro Prämiengutschein werden 50% der Kursgebühren übernommen, die Kosten des Kurses dürfen jedoch 1.000 EUR nicht überschreiten. Sprich uns hier an für ein spezielles Angebot.
FÖRDERUNG PER BILDUNGSSCHECK NORDRHEIN-WESTFALEN
Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrer, geringfügig Beschäftigte oder in Teilzeit arbeitende mit einem Einkommen unter 30.000 EUR und Wohnsitz in NRW können einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, der 50% der Kursgebühren fördert, höchstens jedoch 500,00 EUR. Der Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen kann jedoch mit der bundesweiten Bildungsprämie kombiniert werden.